Wir
gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel
sind. Für Toleranzen gelten die jeweiligen aktuellen DIN-bzw. ISO-Normen.
Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in
Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für die Eigenschaften und
Verarbeitungseigenschaften für vom Besteller beigestelltes Material.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren-übergang. Dies
gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt und für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn
der Fristen bleiben unberührt.
Mehr- oder
Minderlieferungen in Menge und Stückzahl sind, außer es wurde ausdrücklich
anders schriftlich vereinbart, bis zu 5 %, jedoch mindestens in Höhe von 1
Stück zulässig, sie berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Mängelansprüche
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Der Besteller muss unserer Verkaufsabteilung offensichtliche Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unserer
Verkaufsabteilung unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen,
längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten.
Eine
eventuelle Bearbeitung, Weiterverwendung oder Rücksendung, ist ohne unsere
schriftliche Genehmigung zu unterlassen.
Sollte trotz
aller aufgewendeter Sorgfalt ein geliefertes Produkt einen Sachmangel
aufweisen, so werden wir alle diejenigen Teile oder Leistungen nach unserer
Wahl nachbessern, neuliefern oder neuerbringen, die innerhalb der
Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im
Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Der Besteller hat die schadhaften Teile
zur Prüfung durch einen Beauftragten unseres Hauses bereitzuhalten und
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt
die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller -
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder
aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Keine Gewährleistung übernehmen wir für solche Schäden, die
auf unsachgemäße Verwendung, Behandlung, Weiter-verarbeitung und Lagerung oder
die Nichtbeachtung vorgegebener Hinweise über die Behandlung oder Bedienung
zurückzuführen sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß am
gelieferten Produkt Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.
Rückgriffsansprüche
des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelbeseitigungsansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen uns gilt der vorstehende Absatz
entsprechend.
Ansprüche
des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil das von uns
gelieferte Produkt nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die
gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
Die
vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts regeln abschließend die
Gewährleistung für alle unsere Produkte, Lieferungen und Leistungen und
schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.