Über uns

Philosophie & Leitlinien

Produkte mit höchster Qualität

ESN Bauprofile werden nicht nur aus hochwertigsten Materialien hergestellt. Auch bei der Fertigung selbst setzen wir höchste Maßstäbe an. Denn erst dieses Zusammenspiel ermöglicht Ihnen ein Produkt, das Sie absolut überzeugen wird. Einwandfreie Verarbeitung mit höchster Beständigkeit. 

Überzeugen Sie sich selbst.

Zusammenarbeit mit unseren Kunden

Wir entwikeln, produzeiren und vertreiben seit 40 Jahren Profile für Estrich-, Fliesen-, Terrazzo- und Plattenleger. Die enge Zusammenarbeit unseren Kunden  und Partnern ermöglicht es unsauf spezielle Wünsche einzugehnen und mit den Kunden Sonderkosntruktionen zu entwikeln. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Unsere Bedingungen gelten zudem auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor unseren Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot, Auftrag, Vertragsabschluss, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die angebotenen Preise erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bestellungen der Kunden gelten durch Auftragsbestätigung oder, falls diese nicht erteilt wird, durch Lieferung bzw. Rechnung als angenommen. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten bzw. freien Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes schriftlich, vereinbart wird, einschließlich normaler Verpackung (…) und bei „frei Haus“-Lieferung inklusive Transportversicherung. Die Verpackung wird Eigentum des Bestellers.

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten angegebenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Transportrisiko

Bei LKW-Versand haftet der Frachtführer. Transportschäden sind spätestens 5 Tage nach Wareneingang dem Lieferanten mitzuteilen; nach Überschreitung dieser Frist können keine Regressansprüche mehr geltend gemacht werden.

Zur Schadensbearbeitung sind erforderlich:

Amtliche Tatbestandsaufnahme, Original-Frachtbrief, Abtretung der Schadenersatzforderung an uns bzw. unserer Versicherer.

Transportschäden sofort bei Empfang der Ware durch den Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen lassen.

Keinesfalls Ware zurücksenden!

4. Liefer- Leistungszeit, Lieferung

Die bestätigten Lieferzeiten/-fristen sind unverbindliche Abgangstermine.

Wir sind bei teilbaren Leistungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.

Wir sind bemüht, die vorgesehenen Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten.

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, hat der Besteller das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns schriftlich eine angemessene mindestens 3-wöchige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Materialien, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Wird die Herstellung oder die Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

Unserer Lieferverpflichtung genügen wir durch Bereitstellung der Ware im Werk/Lager zur Abholung oder durch Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer etc. (Ende der Lieferzeit) Da wir auf die Laufzeit der Sendung keinerlei Einfluss haben, sind insoweit Regressansprüche gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

5. Warenrückgabe

Eine Warenrückgabe zur Gutschrift ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Auch behalten wir uns vor, früher hierfür vergütete Frachtkosten am Gutschriftsbetrag zu kürzen. 

Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Das Schadensrisiko für die Rücksendung liegt beim Käufer. Der Rückversand muss frachtfrei erfolgen und die Ware muss sich in Originalverpackungen, sowie in neuwertigem, wiederverkäuflichem Zustand befinden. Muss die Ware neu verpackt werden, werden diese Kosten am Gutschriftsbetrag gekürzt. Für alle Rücksendungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% vom Gutschriftswert.

6. Zahlung, Preise, Aufrechnung und Preisänderungen

Zahlungen sind grundsätzlich in EURO zu leisten.

Zahlungen haben ausschließlich auf eines unserer benannten Konten zu erfolgen. Skonto wird nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung gewährt und ist aus dem Rechnungswert ab Werk zu ermitteln. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalt von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.  Rechnungen bis EUR 100.- sind sofort nach Erhalt der Rechnungen fällig. 

Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Scheckzahlungen werden nur nach besonderer vorheriger schriftlicher Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungsspesen und nur zahlungshalber entgegengenommen.

Werden die vereinbarten Zahlungstermine vom Besteller nicht eingehalten, werden von uns unter Vorbehalt der Geltendmachung eines konkreten weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. In derartigen Fällen sowie bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers (z.B. bei Scheckprotest), bei Übergang des Geschäfts auf Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Bestellers sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Besteller oder sein Rechtsnachfolger diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle noch offenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus erfolgen künftige Lieferungen dann nur noch gegen Vorauskasse.

Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder der am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten verwendet.

Teillieferungen werden sofort berechnet und sind jede für sich zur Bezahlung fällig, unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nicht befugt.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


7. Gewährleistung, Mängelrüge und Herstellerregress

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Für Toleranzen gelten die jeweiligen aktuellen DIN-bzw. ISO-Normen. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und Material berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Eigenschaften und Verarbeitungseigenschaften für vom Besteller beigestelltes Material.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahren-übergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt und für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

Mehr- oder Minderlieferungen in Menge und Stückzahl sind, außer es wurde ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, bis zu 5 %, jedoch mindestens in Höhe von 1 Stück zulässig, sie berechtigen nicht zu Mängelrügen.

Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach

§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Besteller muss unserer Verkaufsabteilung offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unserer Verkaufsabteilung unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten.

Eine eventuelle Bearbeitung, Weiterverwendung oder Rücksendung, ist ohne unsere schriftliche Genehmigung zu unterlassen.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt ein geliefertes Produkt einen Sachmangel aufweisen, so werden wir alle diejenigen Teile oder Leistungen nach unserer Wahl nachbessern, neuliefern oder neuerbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Der Besteller hat die schadhaften Teile zur Prüfung durch einen Beauftragten unseres Hauses bereitzuhalten und Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Keine Gewährleistung übernehmen wir für solche Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, Behandlung, Weiter-verarbeitung und Lagerung oder die Nichtbeachtung vorgegebener Hinweise über die Behandlung oder Bedienung zurückzuführen sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß am gelieferten Produkt Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelbeseitigungsansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen uns gilt der vorstehende Absatz entsprechend.

 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil das von uns gelieferte Produkt nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

Die vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts regeln abschließend die Gewährleistung für alle unsere Produkte, Lieferungen und Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.


8. Gefahr des zufälligen Untergangs / Verschlechterung, Annahmeverzug

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt unsere Lieferung „ab Werk/Lager“. Die Beauftragung eines Spediteurs erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bis zu einem Netto-Verkaufspreis von 1.000 EUR durch uns unter Ansatz einer angemessenen Frachtpauschale, ansonsten „Frei Haus“.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk/Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Wurden wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben uns vorbehalten. Mit Eintritt des Annahme- oder Schuldnerverzugs geht auch die Gefahr auf den Besteller über

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher anerkannter Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden dem uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr realisierbarer Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.

Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher anerkannter Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Besteller  uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen und Beschlagnahmen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Kosten und Schäden, trägt der Besteller.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungs-verzug – sind wir, nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, berechtigt die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag

10. Fremde gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Besteller hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gefertigt wurden, hat der Besteller uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Rechtsverfolgungskosten sind angemessen vom Besteller zu bevorschussen.

11. Unsere eigentums- und Urheberrechte

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Erfolge keine Annahme unseres Angebots durch den Besteller sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

12. Nebenabreden

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Der Besteller hat die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern, sofern die Möglichkeit dazu besteht und unseren Bevollmächtigten die Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten.

13. Technische oder Konstruktions-Änderungen und Einsatzzwecke

Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der Aufgabenstellung und der wesentlichen technischen Merkmale, jederzeit Änderungen an den dargestellten Produkten durchzuführen.

Dem Besteller zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler des Produktes dar. 

Alle Produkte sind von unseren Kunden auf ihre Eignung und für den jeweiligen Einsatzzweck zu prüfen.

Technische Änderungen, insbesondere auch Maßabweichungen, behalten wir uns vor.


14. Anwendbares Recht

Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Das gilt sowohl für den Abschluß wie auch für die Durchführung des Vertrages.

15. Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.  Sollte eine Be-stimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

16. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Dietersburg-Nöham, ausschließender Gerichtsstand in allen Fällen, auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft, einschließlich solcher aus Schecks und anderer Urkunden das für Dietersburg-Nöham, abhängig von der Höhe des Streitwertes, zuständige Gericht, soweit diese Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

Unser Recht den Besteller an seinem Geschäftsitzgerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt.

17. Kundendaten

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingung oder im Zusammenhang mit dieser, enthaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Dietersburg-Nöham, im Februar 2024

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